Liebe Sportlerinnen und Sportler,

ab Donnerstag, 13. Januar 2022, hat die Landesregierung NRW die Corona-Schutzverordnung wieder etwas entschärft, d.h. beim Hallensport gilt weiterhin die 2G-plus-Regel, aber die Boosterimpfung ERSETZT den amtlicher Antigen-Schnelltest.

Nicht Geboosterte müssen einen amtliche Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (Max. 48 Stunden alt) vorlegen.

Das Tragen einer Maske vom Eingang bis in die Halle wird dringend empfohlen.

Im Namen des Vorstandes

Friedhelm Meiß